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Aktenzeichen II 2/82

Datum 03.10.1882

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist nach den Grundsätzen des rheinisch-französischen Rechtes der Vormund befugt, die Gelder seines Mündels, ohne daß er einer Ermächtigung des Familienrates, bezw. des Gerichtes bedarf, durch den Ankauf von Grundstücken anzulegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640084A0293

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