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Aktenzeichen III 231/82

Datum 20.06.1882

Leitsatz Darf der Richter den Inhalt von Akten, welche die Parteien als Beweismittel benutzt haben, berücksichtigen, wenn derselbe bei der mündlichen Verhandlung von den Parteien nicht vorgetragen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008570325

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