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Aktenzeichen I 351/82
Datum 27.09.1882
Leitsatz Ist die Behauptung, daß das niedergeschriebene Datum des Empfangsbekenntnisses bei einer Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt einen Tag bezeichne, welcher in eine frühere Zeit falle als der Zeitpunkt, in welchem der Aussteller des Empfangsbekenntnisses überhaupt Kenntnis von der Zustellungsofferte erhalten hatte, beweiswürdig, wenn es sich um die Frage handelt, ob die Berufungsfrist von dem Datum des Empfangsbekenntnisses zu laufen angefangen habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008590328
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