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Aktenzeichen II 460/82

Datum 06.02.1883

Leitsatz Zuständigkeit für die Restitutionsklage gegen ein Berufungsurteil, wenn das Reichsgericht die eingelegte Revision zurückgewiesen hat. Rechtzeitigkeit. Voraussetzungen für das neue an Stelle des früheren Urteiles, gegen welches Restitution erteilt worden, zu erlassende Urteil.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008750394

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