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Aktenzeichen IV 22/83
Datum 19.02.1883
Leitsatz Kann der Rechtsanwalt in einem von der Hauptsache getrennten Arrestverfahren außer für letzteres auch noch für die Thätigkeit bei Vollziehung des Arrestbefehles Gebühren erheben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008770400
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