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Aktenzeichen I 401/82
Datum 15.11.1882
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist es statthaft, einen vernommenen Zeugen nicht zu beeidigen? 2. Welchen Sinn besitzen die Worte des §. 358 Ziff. 4 C.P.O. "Personen, welche bei dem Ausgange des Rechtsstreites unmittelbar beteiligt sind"? 3. Gehört der Gemeinschuldner in einem von dem Konkursverwalter angestellten Aktivprozesse zu diesen Personen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008790406
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