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Aktenzeichen II 22/83

Datum 13.03.1883

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann der Rechtsanwalt für seine Bemühung in der Beschwerdeinstanz die Gebühr des §. 41 G.O. ansprechen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640087F0428

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