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Aktenzeichen II 22/83
Datum 13.03.1883
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann der Rechtsanwalt für seine Bemühung in der Beschwerdeinstanz die Gebühr des §. 41 G.O. ansprechen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640087F0428
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