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Aktenzeichen VII 65/12

Datum 18.06.1912

Leitsatz Ist nach Tarifstelle 25 zu a Abs. 1 Nr. 1 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 in der Fassung vom 30. Juni 1909 bei Berechnung des Stempels für die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft der Betrag der Erhöhung dem Grundkapitale hinzuzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050020009

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