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Aktenzeichen I 307/11

Datum 24.06.1912

Leitsatz 1. Was ist unter "Inbenutzungnehmen" einer Erfindung (§ 5 PatGes.) zu verstehen? 2. Kann sich derjenige, welcher bisher im Auslande produziert und seine Erzeugnisse im Inlande nur in Verkehr gebracht hat, gegenüber einem für das gleiche Verfahren erteilten deutschen Patent auf sein Vorbenutzungsrecht (§ 5 PatGes.) berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050030015

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