zurück

Aktenzeichen VII 185/12

Datum 05.07.1912

Leitsatz Wie ist der Stempel der Tarifst. 51 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909 für die Genehmigung der Verlängerung der Polizeistunde zu berechnen, wenn diese Genehmigung in einem Antrage für mehrere, zeitlich mehr als sechs Tage auseinander liegende Tage nachgesucht und in einer Urkunde erteilt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640500A0045

Download PDF

zurück