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Aktenzeichen VII 200/12

Datum 09.07.1912

Leitsatz Greift die Vermutung des § 1362 BGB. zugunsten des Gläubigers eines Ehemanns Platz, der sich zur Sicherstellung einer Forderung rechtsgeschäftlich von dem Ehemann ein dingliches Recht hat einräumen lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640500F0062

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