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Aktenzeichen I 305/11

Datum 13.07.1912

Leitsatz 1. Bezieht sich § 61 des Urheberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 nur auf musikalische Werke im Sinne des § 50 des Urheberrechtsgesetzes vom 11. Juni 1870? 2. Verliert ein musikalisch-dramatisches Werk im Sinne des § 50 LitUrhGes. vom 11. Juni 1870 den ihm von seinem Inhaber verliehenen Charakter als musikalisch-dramatisches Werk dadurch, daß es ohne den Text und die szenische Darstellung aufgeführt wird? 3. Verleiht der Urheber eines musikalisch-dramatischen Werkes, welcher es für die rein konzertmäßige Wiedergabe bearbeitet oder einem anderen eine solche Bearbeitung gestattet, dem Werke damit den Charakter eines rein musikalischen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050120074

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