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Aktenzeichen V 153/12

Datum 25.09.1912

Leitsatz 1. Ist die Mitteilung des Grundstücksveräußerers von der Schuldübernahme des Erwerbers nach § 416 BGB., die an den früheren Hypothekengläubiger erfolgt, dem neuen Gläubiger gegenüber wirksam, wenn der Veräußerer von der Hypothekenübertragung keine Kenntnis hatte? 2. Ist im Falle der Veräußerung durch mehrere Miteigentümer, welche Gesamtschuldner einer Hypothekenforderung sind, ein jeder berechtigt, die vorbezeichnete Mitteilung ohne Zuziehung der anderen Gesamtschuldner zu bewirken, um sich von seiner Schuld zu befreien?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050160092

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