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Aktenzeichen II 176/12

Datum 01.10.1912

Leitsatz 1. Mit welchem Werte sind Anlagen, die dauernd zum Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft m. b. H. bestimmt sind, in die Liquidationseröffnungsbilanz einzusetzen? 2. Wann ergibt sich aus einer Liquidationsbilanz die Überschuldung der Gesellschaft (Ges. betr. Gesellschaften m. b. H. § 64 Abs. 1)? 3. Zum subjektiven Tatbestande des § 64 Abs. 1, wenn es sich um einen schätzungsweise in die Bilanz einzustellenden Gegenstand handelt. 4. Umfang der Schadensersatzpflicht der Liquidatoren einer Gesellschaft m. b. H. infolge verspäteter Konkursanmeldung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050190104

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