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Aktenzeichen VII 211/12

Datum 09.07.1912

Leitsatz Bedarf ein Konsumverein einer neuen Erlaubnis nach Tarifst.22c des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 in der Fassung vom 30. Juni 1909, wenn in der Person des Betriebsleiters, dem die Erlaubnis "für den Konsumverein" erteilt war, ein Wechsel eintritt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640501A0111

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