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Aktenzeichen II 133/12
Datum 08.10.1912
Leitsatz 1. Kann im Gründungsvertrag einer Gesellschaft m. b. H. unter Zustimmung aller Gesellschafter rechtswirksam vereinbart werden, daß der Geschäftsanteil eines Gesellschafters mit dessen Tode nicht seinen Erben sondern Dritten zustehen soll? 2. Unter welchen Umständen ist der Widerruf einer solchen Bestimmung anzunehmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050290175
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