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Aktenzeichen VI 71/12

Datum 24.10.1912

Leitsatz 1. Ist eine durch ein ausländisches Gericht ausgesprochene Entmündigung oder angeordnete Beistandsbestellung von dem inländischen Richter zu berücksichtigen? 2. Welche Bedeutung haben die Art. 7 Abs. 3 u. 156 Abs. 2 EinfG. zum BGB.? 3. Zur Auslegung der §§ 139, 293 ZPO.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640503D0262

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