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Aktenzeichen II 326/12
Datum 25.10.1912
Leitsatz Setzt die Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes die Begründung eines Gesellschaftsvermögens oder die Leistung von Beiträgen voraus? Kann während der Dauer der Gesellschaft der geschäftsführende Gesellschafter Ersatz seiner Aufwendungen fordern, wenn weder ein Gesellschaftsvermögen vorhanden noch der Mitgesellschafter zur Leistung von Beiträgen verpflichtet ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640503E0268
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