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Aktenzeichen V 204/12

Datum 26.10.1912

Leitsatz Erstreckt sich die Miete von Geschäftsräumen in einer Großstadt auch auf die Außenwände der gemieteten Räume? Kann der Mieter den zu Reklamezwecken ergriffenen Besitz der Außenflächen durch Selbsthilfe und Besitzstörungsklage gegenüber anderen Mietern geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050410281

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