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Aktenzeichen IV 221/12

Datum 30.10.1912

Leitsatz Welches örtliche Recht ist für die Errichtung eines Familienfideikommisses maßgebend, wenn dazu Grundstücke gehören, die im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechts liegen, während der Stifter seinen Wohnsitz außerhalb dieses Gebiets gehabt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050440293

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