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Aktenzeichen VI 200/12

Datum 30.10.1912

Leitsatz 1. Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs aus § 51 GewO. wegen Untersagung der Benutzung einer gewerblichen Anlage durch die höheren Verwaltungsbehörden. 2. Wer ist aus § 51 GewO. zum Schadensersatze verpflichtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050450298

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