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Aktenzeichen V 335/12

Datum 02.11.1912

Leitsatz 1. Befriedigung eines Hypothekengläubigers durch den Grundstückserwerber, der die Hypothek übernommen hat. Erlangt der Erwerber die Hypothek mit der Forderung oder nur als Grundschuld? 2. Wem fällt die Hypothek zu, wenn die Auflassung des Grundstücks demnächst auf Anfechtung des Veräußerers durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt wird? 3. Wirkt dieses Urteil zugunsten des Hypothekengläubigers, der von einem Gläubiger des Erwerbers auf Grund einer Pfändung wegen Berichtigung des Grundbuchs in Anspruch genommen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050480317

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