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Aktenzeichen II 262/12
Datum 05.11.1912
Leitsatz 1. Bewertung schwebender Lieferungsverträge in der Bilanz einer Gesellschaft m. b. H., wenn die zu liefernden Waren am Bilanztage fertig lagern. 2. Unter welchen Voraussetzungen hat das Gericht, wenn es den Bilanzgenehmigungsbeschluß einer Gesellschaft m. b. H. aufhebt, die richtige Bilanz festzustellen und auf Zahlung der sich danach ergebenden, eingeklagten Dividende zu erkennen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640504B0330
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