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Aktenzeichen V 203/12
Datum 09.11.1912
Leitsatz Kann derjenige, dem eine preußische Stadtgemeinde einen Teil des ihm für ein Grundstück geschuldeten Kaufpreises unter Verrechnung auf eine Wertzuwachssteuer einbehalten hat, nachdem er im Verwaltungsstreitverfahren die Freistellung von dieser Steuer wegen Ungültigkeit der Steuerordnung durchgesetzt hat, im Rechtswege Zinsen von dem einbehaltenen Betrage beanspruchen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050520371
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