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Aktenzeichen I 287/11

Datum 09.11.1912

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen findet Art. 4 der Pariser Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 Anwendung auf Erfindungen, die vor dem 1. Mai 1903 in einem Unionstaate zum Patent angemeldet waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050530375

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