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Aktenzeichen VII 306/12

Datum 15.11.1912

Leitsatz 1. Ist die dem Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. erteilte Erlaubnis zum Kleinhandel mit Branntwein als eine der Gesellschaft erteilte Erlaubnis anzusehen? 2. Ist der Erlaubnisstempel zu entrichten, wenn nur die Umschreibung einer früher erteilten Erlaubnis beantragt war? 3. Ist der Erlaubnisstempel ein Urkundenstempel? 4. Ist er nur einmal zu entrichten, wenn die einzelnen Betriebsstätten demselben Unternehmer gehören?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640505E0427

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