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Aktenzeichen II 359/12
Datum 26.11.1912
Leitsatz 1. Wird die Aktiengesellschaft Darlehnsschuldnerin, wenn der Vorstand in ihrem Namen unter Überschreitung seiner Vertretungsbefugnis von Aktionären Darlehne nimmt? 2. Sind Darlehnsschulden, deren Rückzahlung nur aus dem Reingewinne zu erfolgen hat, als Passiva in die Jahresbilanz der Aktiengesellschaft einzustellen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051060017
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