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Aktenzeichen III 284/12

Datum 13.12.1912

Leitsatz 1. Ist es nach preußischem Rechte zulässig, daß die Anstellungsbehörde einem auf Kündigung angestellten Beamten gegenüber, der eine in den Besoldungsetats aufgeführte Stelle bekleidet, von dem Kündigungsrechte, ohne daß Gründe der Dienstzucht hierzu führen, Gebrauch macht, nachdem bei dem Beamten bereits die materiellen Voraussetzungen für seine Versetzung in den Ruhestand eingetreten sind? 2. Ist in einem solchen Falle die Kündigung der Versetzung in den Ruhestand gemäß § 1 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 gleichzustellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051180099

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