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Aktenzeichen VII 394/12

Datum 03.01.1913

Leitsatz Ist die Entschädigung schon als festgesetzt anzusehen, wenn die Enteignungsbehörde nach Erlaß eines Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses auf Antrag eines Interessenten wegen geltend gemachter Nebenforderungen noch Ermittelungen vornimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051250162

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