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Aktenzeichen IV 496/12

Datum 04.01.1913

Leitsatz 1. Bedarf es zur Annahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers einer ausdrücklichen Erklärung? 2. Wird das Amt mit Erledigung der Obliegenheiten von selbst beendigt? 3. Darf der Testamentsvollstrecker die Weiterführung der Geschäfte mit Zustimmung der Erben anderen Personen übertragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051260166

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