zurück

Aktenzeichen IV 458/12

Datum 01.02.1913

Leitsatz Hat bei Veräußerung eines Mündelgrundstücks die Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung die Folge, daß der Mündel für den vom Käufer gezahlten Kaufpreis haftet? Inwieweit kann der Mündel als bereichert angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640513C0261

Download PDF

zurück