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Aktenzeichen II 336/12
Datum 04.02.1913
Leitsatz 1. Wann darf bei gegenseitigen Verträgen, wenn jeder Teil im Gebiet eines anderen Rechtes zu erfüllen hat, eines dieser Rechte dem ganzen Vertrage zugrunde gelegt werden? 2. Nach welchem örtlichen Rechte bestimmt sich die Frage, was der Käufer tun muß, um sich die Rechte aus einer mangelhaften Beschaffenheit der Ware zu erhalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640513F0273
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