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Aktenzeichen III 410/12

Datum 14.02.1913

Leitsatz 1. Nach welchem Rechte bestimmt sich die Eigenschaft als Beamter im Sinne des § 106 MilPensG. vom 27. Juni 1871/22. Mai 1893? 2. Ist in diesem Sinne ein Militärinvalide, der auf Grund des Zivilversorgungsscheins eine den Militäranwärtern vorbehaltene Stelle erhalten hat, stets Beamter?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051500353

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