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Aktenzeichen IV 334/12
Datum 20.02.1913
Leitsatz Bindet die Anordnung einer ausländischen Behörde, wonach ein minderjähriges Kind nicht von dem im Auslande schuldlos geschiedenen, sondern von dem anderen Ehegatten erzogen werden soll, die deutschen Gerichte, wenn der schuldlos geschiedene Ehegatte hinterher die deutsche Reichsangehörigkeit erlangt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051540373
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