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Aktenzeichen III 370/12

Datum 21.02.1913

Leitsatz 1. Bedeutet nach preußischem Rechte die Leistung des Diensteides, daß die seitdem erfolgte Beschäftigung insbesondere eines mittleren oder unteren Beamten, als wirklicher Dienst eines Staatsbeamten anzusehen ist? 2. Steht der Annahme eines Staatsbeamtenverhältnisses der Umstand entgegen, daß bei Einstellung eines Bewerbers zu einer Tätigkeit im Dienste des Staates auch dem Eingestellten ein Kündigungsrecht vorbehalten worden ist? Ist ein solches Kündigungsrecht bürgerlichrechtlicher oder staatsrechtlicher Natur?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051550378

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