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Aktenzeichen IV 548/12
Datum 27.02.1913
Leitsatz Regelung der Beweislast im Falle des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB., wenn der Fälscher geltend macht, er sei lediglich bestrebt gewesen, den wahren letzten Willen des Erblassers zu verwirklichen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640515A0413
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