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Aktenzeichen VI 309/12

Datum 27.02.1913

Leitsatz 1. Inwieweit besteht ein Gesamtschuldverhältnis zwischen Bürgen, die sich einzeln, unter Beschränkung ihrer Haftung auf bestimmte Beträge, für eine Kontokurrentschuld von unbegrenzter Höhe verbürgt haben? 2. Wie gestaltet sich die Ausgleichung unter solchen Mitbürgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640515B0414

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