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Aktenzeichen II 511/12

Datum 04.03.1913

Leitsatz Anfechtung des von einer juristischen Person geschlossenen Vertrags wegen arglistiger Täuschung, begangen durch einen Vertreter der juristischen Person. Muß der arglistige Vertreter den Vertrag geschlossen haben, oder genügt es, wenn ihn ein anderer, gutgläubiger Vertreter schloß, während jener erste Vertreter von dem bevorstehenden Vertragsschluß und der Täuschung des Vertragsgegners Kenntnis hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640515E0433

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