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Aktenzeichen III 171/12

Datum 20.12.1912

Leitsatz 1. Zur Frage der Umwandlung des ursprünglich bürgerlichrechtlichen Dienstverhältnisses eines städtischen Angestellten in ein Beamtendienstverhältnis in Preußen. 2. Was ist unter "vorübergehender Dienstleistung" im Sinne des § 56 Nr. 6 der preußischen Städteordnung vom 30. Mai 1853 zu verstehen? 3. Durften die Stadtgemeinden schon vor Geltung des preußischen Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899 für Dienste nicht obrigkeitlichen Inhalts in der städtischen Verwaltung Anstellungen durch bürgerlichrechtlichen Vertrag bewirken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052010001

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