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Aktenzeichen V 472/12
Datum 08.03.1913
Leitsatz 1. Darf ein unter der Herrschaft des früheren Rechtes in das Grundbuch eingetragenes, nach den Übergangsvorschriften fortbestehendes Recht, nachdem es zu Unrecht gelöscht worden ist, in der alten Form ins Grundbuch wiedereingetragen werden, wenn diese Rechtsform dem neuen Rechte unbekannt ist? 2. Auflassungsvormerkungen nach altem und neuem Rechte. 3. Gerichtsstand für die Wiedereintragungsklage.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052050020
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