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Aktenzeichen V 489/12

Datum 12.03.1913

Leitsatz 1. Können als Klagegrund im Sinne der §§ 767, 768 ZPO. Behauptungen benutzt werden, die der Gegner aufgestellt hat, der Kläger aber bestreitet? 2. Ist unter Rechtsnachfolge im Sinne der §§ 325, 727 ZPO. auch bloßer Besitz und eine, wenn auch nichtige, Eigentumseintragung im Grundbuche zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640520A0035

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