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Aktenzeichen II 608/12

Datum 18.03.1913

Leitsatz Welche Bedeutung hat es, wenn 1. die satzungsmäßige Vorschrift, wonach Namensaktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen, oder 2. die dem Aktionär in der Satzung auferlegten Nebenleistungen in der Aktienurkunde nicht erwähnt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052120072

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