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Aktenzeichen VII 554/12

Datum 18.03.1913

Leitsatz Ist die urkundliche Abtretung des aus § 928 Abs. 2 BGB. sich ergebenden Rechtes zur Aneignung eines Grundstücks, auf dessen Eigentum der bisherige Eigentümer verzichtet hat, nach Tarifst. 2 oder nach Tarifst. 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895/30. Juni 1909 zu versteuern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052130073

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