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Aktenzeichen II 580/12
Datum 01.04.1913
Leitsatz Haften, wenn bei einer Gesellschaft m. b. H. das Stammkapital erhöht wird, die Übernehmer der neuen Stammeinlagen auch für Fehlbeträge bereits vorhandener Stammeinlagen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640521B0116
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