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Aktenzeichen V 504/12

Datum 02.04.1913

Leitsatz Kann sich der Hypothekengläubiger, der zwei Hypotheken unmittelbar hintereinander besitzt, nachdem er im Wege des Einlösungsrechts (ins offerendi) mit der ersten Hypothek befriedigt worden ist, auf den Satz nemo subrogat contra se zugunsten seiner zweiten Hypothek berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640521F0133

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