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Aktenzeichen III 555/12

Datum 18.04.1913

Leitsatz Kann die Partei, die für den Fall des ihr ungünstigen Ausganges eines Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben will und diesem den Streit verkündet hat, von ihm noch während der Dauer des schwebenden Rechtsstreits mit der Klage auf die Feststellung belangt werden, daß ihr jener Anspruch nicht zustehe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052290170

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