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Aktenzeichen I 355/12
Datum 23.04.1913
Leitsatz 1. Liegt ein Irrtum über den Inhalt der Willenserklärung vor, wenn der legitimierte Vertreter bei ihrer Abgabe irrtümlich annimmt, daß sie dem ihm von den Vertretenen erteilten Auftrage entspricht? 2. Kann in einem Zwischenurteile nach § 304 ZPO. die Frage des mitwirkenden Verschuldens des Schadensersatzberechtigten unter Umständen dem Nachverfahren vorbehalten werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640522D0193
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