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Aktenzeichen V 517/12

Datum 03.05.1913

Leitsatz 1. Begriff der Kasse im § 395 BGB. 2. Muß der Reichsmilitärfiskus die Forderung einer Stadtgemeinde auf Grund seiner Veranlagung zur Wertzuwachssteuer nach Maßgabe des preuß. Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 gegen sich gelten lassen, wenn er gegen die Veranlagung keinen Einspruch eingelegt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052340232

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