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Aktenzeichen II 64/13
Datum 06.05.1913
Leitsatz Ist ein farblos eingetragenes Warenzeichen wegen Übereinstimmung mit älteren Zeichen auch dann zu löschen, wenn eine Verwechselungsgefahr nur durch Färbung des jüngeren Zeichens begründet werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052350243
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