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Aktenzeichen VI 411/12
Datum 15.02.1913
Leitsatz Kann der Fiskus auf Grund des § 12 Abs. 1 des Reichsunfallfürsorgegesetzes vom 18. Juni 1901 von dem Dritten Erstattung der Unfallpension über den Zeitpunkt hinaus verlangen, in dem der Beamte ohne den Unfall dienstunfähig geworden wäre?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052380256
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